Förderrichtlinien und Förderkategorien
1. Die Förderrichtlinien dienen dazu,
den Stiftungszweck nach § 2 (s. Stiftungszweck) der
Stiftungsverfassung, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden
Fördermittel, zu erfüllen.
2. Förderungswürdig sind hessische
Athletinnen und Athleten der Landes- und Bundeskader der Olympischen und
Paralympischen Sportarten sowie der World Games Sportarten. Die
Förderungswürdigkeit ist dabei abhängig vom aktuellen Leistungsstand,
der weiteren sportlichen Perspektive und den sozialen Rahmenbedingungen.
3. Förderungswürdig sind zudem in
Einzelfällen auch hessische Athletinnen und Athleten nach dem
Ausscheiden aus dem Landes- und Bundeskaders sofern diese während ihrer
Landes- und Bundeskaderzugehörigkeit für einen hessischen Verein
startberechtigt waren. Förderungswürdig sind nur Beruf- und
Bildungsqualifizierungsmaßnahmen sofern diese mit der Laufbahnberatung
des Olympiastützpunkt Hessen koordiniert und abgestimmt sind. Diese
Fördermaßnahmen unterliegen einer individuellen Prüfung durch den
Gutachterausschuss.
4. Die Stiftung fördert in unterschiedlichen Kategorien (s. Fördermöglichkeiten).
5. Die Förderung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip.
6. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
7. Anträge sind mit einer
ausführlichen sportfachlichen Stellungnahme über die sportliche
Perspektive sowie einer mittelfristigen Karriereplanung mit Zielvorgaben
vom zuständigen Landesverband einzureichen. Die Stellungnahme des Olympiastützpunktes Hessen gemäß Antragsformular ist unabdingbar.
8. Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Vorstand der Stiftung auf Vorschlag des Gutachterausschusses.
9. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Anti-Dopingbestimmungen der
WADA wird die Förderung sofort eingestellt. Über eine Rückforderung
ausgezahlter Fördermittel entscheidet der Vorstand.
Die Förderung durch die Stiftung Sporthilfe Hessen gliedert sich in vier Förderkategorien mit unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten:
Förderkategorie 1 - Hessische Spitzenathletinnen und -athleten
Förderkategorie 1a - Hessenteam
Athletinnen und Athleten, die einem Bundeskader angehören und Perspektiven auf eine Teilnahme an den kommenden Olympischen Spielen oder den Paralympics nachweisen können. Die Berufung in das Hessenteam erfolgt durch den Vorstand der Stiftung Sporthilfe Hessen auf Vorschlag des zuständigen Fachverbandes und Prüfung durch den Gutachterausschuss. Die Zugehörigkeit zum Hessenteam wird kontinuierlich überprüft.
Im Rahmen der Hessenteam-Förderung erhält jedes Teammitglied – im Rahmen der verfügbaren Mittel – eine monatliche Förderung.
Förderkategorie 1b - weitere Spitzenathletinnen und -athleten in olympischen Sportarten
Athletinnen und Athleten, die einem Bundeskader angehören und sich auf internationale Top-Ereignisse (z.B. Europa- und Weltmeisterschaften) vorbereiten.
Die Einordnung erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Fachverbandes und Prüfung durch den Gutachterausschuss.
Förderkategorie 2 – Perspektivteam
Athletinnen und Athleten, die Perspektiven auf eine Teilnahme an den kommenden Top-Ereignissen im Jugend- und Juniorenbereich (Jugend-EM und -WM, Junioren-EM und -WM).
Die Einordnung erfolgt auf Meldung des zuständigen Fachverbandes und Prüfung durch den Gutachterausschuss.
Förderkategorie 3 – Förderungswürdige Athleten/-innen in World Games Sportarten sowie Athlet/innen in Olympischen und Paralympischen Sportarten, die nicht der Förderkategorie 1 oder 2 angehören
In begründeten Fällen können Athletinnen und Athleten, die einem Landes- oder Bundeskader in World Games Sportarten oder in Olympischen und Paralympischen Sportarten angehören, sofern sie nicht Förderkategorie 1 oder 2 angehören, gefördert werden. In Einzelfällen können Athletinnen und Athleten nach dem Ausscheiden aus einem Landes- oder Bundeskader gefördert werden; eine Förderung erfolgt nur von Berufs- und Bildungsqualifizierungsmaßnahmen.
Die Einordnung erfolgt auf Meldung des zuständigen Fachverbandes und Prüfung durch den Gutachterausschuss.
Förderkategorie 4 – Stipendien
Stipendien können vom Vorstand an studierende oder sich in der Ausbildung befindende Hessenteammitglieder vergeben werden, die sportlich in herausragender Weise eine Chance haben, bei den Olympischen Spielen einen vorderen Platz zu erreichen.
Die Stipendien richten sich gezielt an Athletinnen und Athleten, die neben der Belastung des Hochleistungstrainings eine Berufs- oder universitäre Ausbildung absolvieren. Die geförderten Athletinnen und Athleten sollen in die Lage versetzt werden, die Rahmenbedingungen der Doppelbelastung von Ausbildung und Sport entscheidend zu verbessern und damit die Umsetzung der sportlichen Zielsetzung des Athleten unterstützen. Die Stipendien können über einen Zeitraum von insgesamt bis zu drei Jahren gewährt werden, wobei eine jährliche Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgt.
Der Stipendiat muss Mitglied des Hessenteams sein, dem TOP-Team des jeweiligen Spitzenverbandes angehören und sollte bereits Medaillenerfolge bei Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften nachweisen können. Die soziale Bedürftigkeit des Athleten wird bei der Auswahl berücksichtigt.
Die Beantragung auf Zuteilung eines Stipendiums erfolgt über den Gutachterausschuss. Nach Prüfung der Antragsunterlagen schlägt der Gutachterausschuss dem Vorstand einen oder mehrere Stipendiaten vor.
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