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Förderrichtlinien



1.  Die Förderrichtlinien dienen dazu, den Stiftungszweck nach §2 der Stiftungsverfassung zu erfüllen.


2.  Förderungswürdig sind Athletinnen und Athleten der Landes- und
Bundeskader, die für einen hessischen Verein starten.

3.  Die Förderung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip.

4.  Es besteht generell kein Förderungsanspruch.

5.  Bei individuellen Förderleistungen wird die soziale Situation
der/des Geförderten berücksichtigt.

6.  Alle Anträge sind mit einer sportfachlichen Stellungnahme des
zuständigen Landestrainers
über die sportliche Perspektive sowie
einer mittelfristigen Karriereplanung mit Zielvorgaben

über den zuständigen Landesverband einzureichen.

7. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen den Nada-Code wird die Förderung
sofort eingestellt. Eine Rückforderung von ausbezahltem Fördergeld behält
die Stiftung sich vor.