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Stiftungsverfassung





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Stiftungsgeschäft für die Stiftung Sporthilfe Hessen


Die Stiftungsverfassung legt die Organe der Stiftung fest, benennt den Zweck der Stiftung sowie die grundsätzliche Verwendung des Stiftungsvermögens.

Der Landessportbund Hessen und die hessische Landesregierung, vertreten durch den hessischen Minister des Inneren und für Sport, haben die "Stiftung Sporthilfe Hessen" mit Sitz in Wiesbaden als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet. Der Leistungssport bildet eine zentrale Säule des bestehenden Sports in unserem Land. Er belastet die Sportlerinnen und Sportler, die ihn betreiben, in hohem Maße, denn sie müssen vielfältigen Anforderungen gerecht werden. Sowohl Schule, Ausbildung, Studium oder Beruf, Familie und Freundeskreis als auch die Belastung von Training und Wettkampf erfordern großen Einsatz. Um die damit verbundenen Aufgaben insgesamt erfolgreich bewältigen zu können, bedürfen die Athletinnen und Athleten einer wirkungsvollen Unterstützung.

Der Zweck der Stiftung liegt in der Unterstützung und Förderung hessischer Kaderathletinnen und –athleten mit dauerhaften Maßnahmen. Damit diese Unterstützung gewährleistet werden kann, errichten die hessische Landesregierung und der Landessportbund Hessen die "Stiftung Sporthilfe Hessen" mit Sitz in Wiesbaden, um hessischen Kaderathletinnen und –athleten nachhaltig und dauerhaft Unterstützen und fördern zu können.

Die Stiftung ist mit einem Kapital von 250.000 EUR ausgestattet. Die hessische Landesregierung stellt 204.000 EUR und der Landessportbund Hessen 46.000 EUR als Stiftungskapital zur Verfügung.

Die Stiftung erhält folgende Organe:
1. Vorstand
2. Gutachterausschuss
3. Kuratorium

Die Mitglieder der Organe üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.



Stiftungsverfassung für die Stiftung Sporthilfe Hessen

  § 1 Name, Sitz, Rechtsform
  § 2 Stiftungszweck
  § 3 Stiftungsvermögen
  § 4 Erträgnis des Stiftungsvermögens
  § 5 Organe
  § 6 Vorstand
  § 7 Aufgaben des Vorstandes
  § 8 Beschlussfassung des Vorstandes
  § 9 Geschäftsjahr, Rechnungsprüfung
  § 10 Kuratorium
  § 11 Aufgaben des Kuratoriums
  § 12 Sitzungen des Kuratoriums
  § 13 Gutachterausschuss
  § 14 Stiftungsaufsicht
  § 15 Satzungsänderung, Zusammenlegung,
            Aufhebung der Stiftung
  § 16 Anfallberechtigung