Zweck der Stiftung ist es, Sportlerinnen und Sportler, die für einen hessischen Verein starten und infolge ihrer sportlichen Betätigung einer besonderen Hilfe bedürfen, zu unterstützen. Die Stiftung vergibt ihre Mittel an die Sportlerinnen und Sportler nach leistungsabhängigen und offen zu legenden Kriterien gemäß der Förderrichtlinien.
2. Die Stiftung fördert und unterstützt insbesondere folgende Maßnahmen:
Hilfe im Rahmen der sportmedizinischen Betreuung, wie die Ermöglichung regelmäßiger sportärztlicher Untersuchungen der geförderten Sportler oder die Durchführung sportärztlicher Leistungstests,
Hilfe zur sportlichen Leistungsförderung, wie den regelmäßigen Transfer zu Trainingsstätten, zur Unterstützung bei den Kosten für die Teilnahme an Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen oder zur Unterstützung bei Kosten für Internatsaufenthalte oder die Hilfe bei der Honorierung von Trainern.
Hilfe zur schulischen und beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, wie ergänzende Maßnahmen zur schulischen Leistungssteigerung oder die Unterstützung bei weiterbildenden Maßnahmen sowie
Hilfe bei sozialen Härten, die insbesondere durch die Ausübung des Leistungssports entstanden sind, wie regelmäßige Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wobei nur Personen nach § 53 Satz 1 der Abgabeordnung gefördert werden dürfen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig. Zur Förderung des Stiftungszwecks kann sie auch in beschränktem Umfang eingenwirtschaftliche Aktivitäten ausüben.