§ 6 Vorstand
1.
Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern; ihm gehören an:
 |
Drei Vertreter/ Vertreterinnen,die vom für den Sport im Land Hessen zuständigen Ministerium benannt und berufen, ggf. auch abberufen werden, sowie |
 |
drei Vertreter, die vom Landessportbund Hessen e.V. benannt und berufen, ggf. auch abberufen werden. |
2.
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist ein Ersatzmitglied zu berufen. Wiederberufungen sind zulässig.
3.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
4.
Vorstandssitzungen sollen mindestens zweimal im Laufe eines Geschäftsjahres stattfinden. Für die Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung und die Übersendung der Sitzungsunterlagen gilt eine Frist von zwei Wochen.
|