§ 10 Kuratorium
1.
Das Kuratorium besteht aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die bereit und in der Lage sind, mit Rat und Tat in besonderer Weise zur Verwirklichung des Ziels der Stiftung beizutragen.
2.
Dem Kuratorium gehören als "geborene Mitglieder" an: Der/die für den Sport zuständigen Minister/in des Landes Hessen sowie der/die Präsident/in des Landessportbundes Hessen e.V.
3.
Das Kuratorium kann durch Mehrheitsbeschluss weitere Mitglieder aufnehmen bzw. auch abberufen. Hierbei kann es sich auch um Vertreter juristischer Personen handeln.
Die Zahl der Kuratoriumsmitglieder ist nicht begrenzt.
4.
Der/die jeweilige Landesminister/in in Hessen für Sport und der/die Präsident/in des Landessportbundes Hessen wechseln sich jährlich im Vorsitz des Kuratoriums und in der Stellvertreterposition ab.
5.
Der Vorstand nimmt mit beratender Stimme an den Kuratoriumssitzungen teil.
|