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§ 12 Sitzungen des Kuratoriums


1.
Das Kuratorium tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Das Kuratorium muss einberufen werden, wenn mindestens vier Mitglieder dies verlangen. 

2.
Das Kuratorium wird durch den/die Vorsitzenden/Vorsitzende bzw. durch den/die Stellvertreter/in unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung eingeladen. Die Einladungsfrist beträgt mindestens drei Wochen.

3.
Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

4.
Die Beschlüsse des Kuratoriums werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.


5.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsleiters den Ausschlag.