Datenschutz   |   Impressum   |   Kontakt   |   Index
 
HomeStiftungFörderungSpenden & StiftenPartnerLinks
 
 



§ 16 Anfallberechtigung


Im Falle einer Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das Stiftungsvermögen an den Landessportbund Hessen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke nach § 2 oder analog der Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 3 dieser Satzung zu verwenden hat.